Widerspruch gegen die Unzulässigkeit unseres Bürgerbegehrens

In der Sitzung des Planungsausschusses vom 17. Dezember 2013 wurde kurz vor Beginn intern bekannt gegeben, dass die Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau an den Bezirk eine Weisung erteilt hat „60 Wohnungen mit Kita“ weiter zu planen. Laut „Vertrag für Hamburg – Wohnungsneubau“, den Senat und Bezirke miteinander geschlossen haben, ist der Senat befugt, im Konfliktfall vor Ort bindend zu entscheiden. Mit der Senatsanweisung wurde das angezeigte Bürgerbegehren damit für unzulässig erklärt, weil der Bezirk demnach keine Entscheidungsmacht mehr in der Angelegenheit hat. Als betroffener Bürger kann man schließlich nur mit der Bezirksversammlung und nicht mit dem Senat verhandeln. Es handelt sich zwar offiziell nicht um eine „Evokation“ (demnach würde die Senatsvorgabe vom Senat selbst ausgeführt), aber die Ausführung an die Bezirksversammlung zu übertragen ändert nichts an der Vorgabe. Es hilft quasi nur, den Senat von Aufgaben zu entlasten. Somit ist von einer „kalten“ Evokation die Rede. Da nach dem „Vertrag für Hamburg – Wohnungsneubau“ eine Evokation nur als „absoluten Ausnahme“ erfolgen soll, wird mit der Erteilung einer bloßen „Weisung“ getrickst. Denn das Ergebnis bleibt damit gleich: Bürgerbeteiligung soll gestoppt werden, um die Pläne des Senats ungehindert ausführen zu können.

Obwohl Herr Schünemann am 19. November 2013 in der Sitzung des Planungsausschusses verkündete, erst mit der Bürgerinitiative ins Gespräch kommen zu wollen, tat er dies nicht. Mehrnoch: Er hielt es in der darauf folgenden Sitzung am 17. Dezember noch nicht einmal für nötig, uns die Entscheidung der Senatskommission zu übermitteln. Erst der Bezirksabgeordnete Herr Buse (CDU) sprach die Tatsache öffentlich aus und kritisierte zurecht, dass es Herrn Schünemanns (SPD-Fachsprecher der Stadtplanung) Aufgabe sein sollte, uns das mitzuteilen.

Der Planungsausschuss beschloss mit der Stimmenmehrheit von SPD und Grünen für eine Weiterführung des Bebauungsplans. Die CDU stimmte dagegen und FDP und die Linken enthielten sich.

Wir sagen daher: JETZT ERST RECHT! Wir lassen uns nicht aushebeln und haben inzwischen – vertreten durch einen Rechtsanwalt –  Widerspruch gegen die Unzulässigkeit unseres Bürgerbegehrens beim Bezirksamts Wandsbek eingelegt.

Wir werden uns weiterhin auf verschiedenen Wegen für den Erhalt der öffentlichen Grünfläche und für eine nachhaltige und soziale Stadtplanung einsetzen.

Alle Unterschriftensammler werden daher weiter um tatkräftige Unterstützung gebeten. Auch bei dem zurzeit für ungültig erklärtem Bürgerbegehren drücken die Unterschriften den Bürgerwillen aus. Dies umso deutlicher in Anbetracht der bevorstehenden Wahlen zur Bezirksversammlung im Mai 2014. Wir werden den Rechtsweg zur Erreichung eines gültigen Bürgerbegehrens weiter beschreiten, dafür sind wir auf jeden Spendenbeitrag angewiesen (die Bankverbindung ist auf der Startseite dieser Website angegeben).

Bei dieser Gelegenheit möchten wir noch darauf hinweisen: Falls sich in diesem oder anderem Zusammenhang Fragen ergeben sollten, sprecht bitte eine von uns drei Kontaktpersonen an und lasst Euch nicht durch Gerüchte oder verbreitetes Halbwissen verunsichern.

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